AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Kunden und IT Netzwerk Nord UG (im folgenden „Unternehmen“ genannt). Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die in einer Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen stehen, ohne dass diese ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in einer Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten stehen. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im vorgenannten Sinne.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Unternehmen, es sei denn, ihrer Einbeziehung wird ausdrücklich in Textform von Unternehmen zugestimmt. Im Übrigen gehen individuell vereinbarte Regelungen diesen AGB vor. Ergänzend gelten die Vorschriften des BGB.

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit aller anderen Paragraphen dieser AGB. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftliche Auswirkung dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

Mündlichen Nebenabreden oder mündlichen Vereinbarungen über Abänderungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Bestätigung in Textform durch Unternehmen.

Die aktuelle Version der AGB der Unternehmen kann der Homepage des Unternehmens entnommen werden unter www.it-nn.de.

§ 2 Vertragsabschluss

Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anderes vom Unternehmen angegeben.

Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware oder sonstige Leistung vom Unternehmen erwerben zu wollen. Das Unternehmen kann die Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang annehmen oder ablehnen. Die Annahme kann in Textform durch Auftragsbestätigung oder konkludent durch Auslieferung der Ware (Übergabe an das Transportunternehmen) oder Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. Ist die Annahme nicht rechtzeitig vor Fristablauf erfolgt, gilt die Bestellung als abgelehnt. Mit der Annahme der Bestellung durch Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zustande, und zwar so, wie die Bestellung von dem Unternehmen angenommen worden ist, einschließlich des Inhalts dieser AGB. Weicht die Auftragsbestätigung vom Bestelltext wesentlich ab, gilt diese als neues Angebot, das wiederum der Annahme durch den Kunden bedarf. Bei Annahme der Bestellung durch Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung kommt ein Vertrag mit dem Inhalt der Bestellung und diesen AGB zustande.

Der Kunde kann schriftlich (Brief oder Fax) oder auf elektronischem Weg eine Ware oder Leistung bestellen. Bestellt der Kunde eine Ware oder Leistung auf elektronischem Wege, wird das Unternehmen den Zugang der Bestellung unverzüglich in Textform bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Zugangsbestätigung und Annahmeerklärung können jedoch verbunden werden.

Sofern und soweit das Unternehmen die bestellten Ware oder Leistung und/oder die für die Herstellung der bestellten Ware oder Leistung benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, erfolgt der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Der Kunde wird über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Bereits vom Kunden dafür geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet, sofern es nicht zur Lieferung kommt.

Die Einhaltung von Lieferterminen und -fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Zahlung bereits fälliger noch ausstehender Zahlungen Lieferungen beginnen nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung der Bestellung und Eingang aller für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machender Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung beim Unternehmen bzw. dem vereinbarten Bankkonto Es gilt grundsätzlich Lieferung ab Werk (Geschäftssitz vom Unternehmen). Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware oder Leistung den Geschäftssitz des Unternehmens zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden des Unternehmens nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.

Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 286 II. BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung in Textform beim Unternehmen ein. Kommt das Unternehmen mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.

Nach Ablauf einer dem Unternehmen bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist in Textform ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er bei Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware oder Leistung zum Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt wurde.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn a) das Unternehmen Kenntnis darüber erlangt, dass sich der Kunde in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, in solche zu geraten droht und/oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist oder ein solches Verfahren eröffnet oder abgelehnt wurde oder b) der Kunde schuldhaft und nachhaltig gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt oder c) der Kunde seinen Zahlungspflichten oder sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt oder d) der Kunde um Aussetzung von Zahlungen bittet und diese gewährt wird.

§ 3 Preise

Die Preise schließen, wenn nicht anders angegeben, die Verpackung ein. Sie gelten für Lieferung ab Werk (Geschäftssitz des Unternehmens) soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde trägt mithin die Fracht- und Versicherungskosten. Die Preise verstehen sich ohne Abgaben und Zölle und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Jene werden gesondert in Rechnung gestellt.

Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an das Unternehmen oder eine von ihm angegebene Bankverbindung erfolgen.

Die Zahlung durch Schecks oder Wechseln ist nicht zulässig. Lastschriften werden stets nur erfüllungshalber durchgeführt.

Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungen haben nur in Euro zu erfolgen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet.

Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten Unternehmen sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis darüber zu führen, dass Unternehmen tatsächlich kein oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.

Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise. Der Kunde ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10% übersteigen.

§ 4 Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware oder Leistung geht mit der Übergabe der Sendung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch in dem Falle, dass der Kunde die Versendung an einen bestimmten Ort wünscht.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde eine Annahme der Ware oder Leistung ablehnt. Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Erfüllungsort ist der Sitz vom Unternehmen für Waren oder Leistungen vom Unternehmen und für Geldzahlungen durch den Kunden die vereinbarte Bank.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Das Unternehmen behält sich bei Verbrauchern das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. Leistung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises dafür vor. Bei Unternehmern behalten Unternehmen sich das Eigentum an der Ware bzw. Leistung bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten die Vorbehaltsware sorgfältig einzulagern und pfleglich zu behandeln. Ggf. erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Im Übrigen hat er die Vorbehaltsware als im Eigentum des Unternehmens zu kennzeichnen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die für eine Intervention notwendigen Unterlagen an das Unternehmen zu übergeben. Etwa anfallende Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Zudem sind ein Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie der eigene Wohnsitzwechsel vom Kunden dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder schuldhafter Verletzung einer Pflicht nach Nr. 2 oder 3 ist das Unternehmen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

Das Unternehmen ist in diesen Fällen zudem berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb oder andere Räumlichkeiten des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware abzuholen.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Befugnis zur Weiterveräußerung kann bei Verletzung der damit verbundenen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen widerrufen werden. Die Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich aller Nebenrechte des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit der Vereinbarung dieser AGB, an das Unternehmen abgetreten, dass die Abtretung hiermit annimmt.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag vom Unternehmen. Bei einer Verarbeitung mit nicht dem Unternehmen gehörenden Gegenständen erwirbt das Unternehmen an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der vom Unternehmen gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dies gilt auch bei Vermischung der Ware mit nicht dem Unternehmen gehörenden Gegenständen.

Der Unternehmer ist berechtigt Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, solange die Weiterveräußerungsbefugnis oder die Einziehungsbefugnis nicht widerrufen ist, der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Unternehmen nachkommt und sonst nicht wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt. Zur Abtretung oder Verpfändung der Forderungen an Dritte ist er nicht berechtigt.

Nach Widerruf der Weiterveräußerungsbefugnis und/oder der Einzugsermächtigung ist der Unternehmer auf Verlangen dem Unternehmen verpflichtet, Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu erteilen, seine Abnehmer von der Abtretung an das Unternehmen und dem Widerruf der Einziehungsermächtigung zu unterrichten (sofern das Unternehmen dies nicht selbst tut) und dem Unternehmen die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu überlassen.

Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung) ist der Kunde nicht berechtigt.

Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um 20%, ist das Unternehmen auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl durch das Unternehmen verpflichtet.

6 Gewährleistungen/Mängelrechte

Sofern das Unternehmen dem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien, andere in- oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware oder Leistung macht, dienen diese nur zur näheren Beschreibung der angebotenen bzw. zu liefernden Ware oder der zu erbringenden Leistung. Das Unternehmen ist insbesondere nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Ware oder Leistung für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist. Wenn der Käufer Unternehmer ist, leistet das Unternehmen für Mängel der Ware nach Wahl des Unternehmens Gewähr zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn der Käufer Verbraucher ist, hat dieser die Wahl, ob zunächst die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Das Unternehmen ist aber berechtigt, die Art der gewählten Erfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Verbraucher nicht mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Das Unternehmen haftet dabei in demselben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware oder Leistung. Der Kunde trägt Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Ware oder Leistung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dem Kunden steht bei geringfügiger Vertragswidrigkeit der Ware oder Leistung kein Rücktrittsrecht zu, insbesondere bei geringfügigen Mängeln.

Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen von Waren oder Leistungen sofort nach Empfang auf ihre Unversehrtheit, Vollständigkeit, Identität und Qualität zu überprüfen. Unternehmer müssen dem Unternehmen offensichtliche Mängel binnen 10 Tagen ab Empfang der Ware per Textform anzeigen, anderenfalls gilt die Ware oder Leistung als unbeanstandet angenommen und die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Äußerlich erkennbare Beschädigungen bei Empfang sind gegenüber dem Transporteur sofort zu beanstanden. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt zur Fristwahrung. Die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Mängelrechte trifft den Unternehmer (insbesondere den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge). Weitere Obliegenheiten aus §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

Unterlässt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, insbesondere dem Transporteur oder Unternehmen und verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte gelieferte Ware oder Leistung oder liefert er mangelhaft gerügte Ware oder Leistung weiter an Dritte, ohne dem Unternehmen Gelegenheit zur Prüfung von Mängeln gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche und damit verbundene Folgeansprüche. Keine Ansprüche bestehen auch für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware oder Leistung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der Ware oder Leistung, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. Wenn der Kunde nach fehlgeschlagener Nacherfüllung wegen eines Sach- oder Rechtsmangels vom Vertrag zurücktritt, stehen ihm daneben keine Schadensersatzansprüche wegen des Mangels zu. Wenn der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz wählt, verbleibt die Ware oder Leistung bei ihm, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Ware oder Leistung. Dies gilt nicht bei arglistiger Vertragsverletzung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder Leistung. Bei Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung. Bei gebrauchten Sachen beträgt sie ein Jahr. Im Falle der Nachbesserung wegen Mängeln der gelieferten Ware wird für von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der Ware die Gewährleistungspflicht durch die Nachbesserung nicht verlängert.

Wenn der Kunde Unternehmer ist, gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung vom Unternehmen und/oder des Herstellers als vereinbarte Beschaffenheit der Ware; Öffentliche Anpreisungen, Äußerungen oder Werbung vom Unternehmen und/oder des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Bei einer mangelhaften Montageanleitung ist das Unternehmen lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, auch wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Der Kunde erhält vom Unternehmen keine weitergehenden Rechtsgarantien als in diesen AGB angegeben. Herstellergarantien bleiben unberührt. Im Übrigen nimmt das Unternehmen Ware oder Leistungen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zurück. Die Rücknahme bedarf ihrer ausdrücklichen Zustimmung in Textform, ohne diese erfolgt keine Gutschrift zurück gelieferter Waren oder Leistungen.

Bei Elektro- und Elektrogeräten versichert der Kunde gegenüber dem Unternehmen, dass er die gelieferte Ware ausschließlich oder gewöhnlich in anderen als privaten Haushalten nutzt. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nach Nutzungsbeendigung an das Unternehmen zurückzugeben. Das Unternehmen übernimmt nach Nutzungsbeendigung die ordnungsgemäße Entsorgung der gelieferten Ware. Der Kunde hat Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung an das Unternehmen zurückzugeben oder die gelieferte Ware auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Risiken und Kosten für den Transport zurückgenommener Ware trägt der Kunde.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch das Unternehmen, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung für Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet das Unternehmen bei leichter Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens der vereinbarten Beschaffenheit auf Schäden beschränkt hinsichtlich derer der Kunde durch die Vereinbarung abgesichert werden sollte.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.

Soweit das Unternehmen aus Produkthaftung für durch Fehler eines Produktes verursachte Personen- oder Sachschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die entsprechenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Interessenausgleich nach § 5 Abs.2 des Produkthaftungsgesetzes bleibt es bei den vorstehenden Regeln. Die Haftungsbeschränkungen gelten zudem nicht bei dem Unternehmen schuldhaft zurechenbaren Verletzungen der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens des Kunden.

Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr nach Kenntniserlangung der wesentlichen Umstände für den Schadensersatzanspruch, unabhängig davon fünf Jahre ab Belieferung. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen wegen Vorsatzes haftet.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem und über das Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind oder der Kunde seinen Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt ins Ausland verlegt hat. Das Unternehmen behält sich vor, den Kunden an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen, nach dem dort geltenden Recht.